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Da Piombino

A Portoferraio

1
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über 12 Jahre
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4 bis 11 Jahre alt
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Minivan/Pick-up
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Die Grundprinzipien der Charta

Die Grundprinzipien der Charta

Die Dienstcharta für den Verkehrssektor bekräftigt die Garantie der Freizügigkeit (Mobilität) der Bürger, die in Artikel Nr. 16 der italienischen Verfassung verankert ist: „Jeder Bürger kann sich überall auf dem Staatsgebiet frei bewegen und aufhalten“, „jeder Bürger darf das Hoheitsgebiet der Republik verlassen und wieder betreten“, sowie in Artikel Nr. 8 des Maastrichter Vertrags: „Jeder Bürger der Europäischen Union hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten“.

Die jährlich erstellte Dienstcharta ist auch und vor allem das Kommunikations- und Informationsinstrument, mit dem sich Blu Navy verpflichtet, die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards für die angebotenen Dienstleistungen zu gewährleisten.

Auf den folgenden Seiten werden die Werte von Blu Navy, die Qualitätsindikatoren und -ziele, die Kommunikationskanäle mit der Gesellschaft und eine Reihe nützlicher Informationen über die angebotenen Dienstleistungen ausdrücklich festgelegt.

Blu Navy hält sich bei der Erbringung ihrer Dienste an das Seeverkehrsgesetz (Codice della navigazione) und die in den „Allgemeinen Beförderungsbedingungen“ festgelegten Regeln und verpflichtet sich, ihre Seetransportdienste in Übereinstimmung mit folgenden Grundsätzen zu erbringen:

1.1 Gleichheit und Unparteilichkeit

  • Die Erbringung der Dienstleistung beruht auf dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Nutzern und Mitarbeitern, wobei jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Sprache, der Religion oder der politischen Überzeugung ausgeschlossen und verfolgt wird. Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist mit Formen unterschiedlicher Tarife (Normaltarif und Tarif für Einwohner) vereinbar, die nach objektiven und bekannten Kriterien anwendbar sind.
  • Das Unternehmen ergreift Initiativen, um den Zugang zu den Dienstleistungen für bestimmte Nutzergruppen (Behinderte, ältere Menschen, Schwangere) ständig zu verbessern.
  • Generell orientiert sich das Verhalten des Unternehmens gegenüber den Nutzern an den Kriterien der Objektivität, Gerechtigkeit und Unparteilichkeit.

1.2 Kontinuität

  • Die Erbringung des Dienstes wird mit Kontinuität, Regelmäßigkeit und ohne Unterbrechungen gewährleistet, es sei denn, es liegen Umstände vor, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat.
  • Im Falle eines Streiks werden die Informationen über die garantierten Mindestleistungen so schnell wie möglich verbreitet. Diese Erfüllung der Leistung hängt objektiv vom Verhalten Dritter gegenüber dem Unternehmen ab. Bei einem unregelmäßigen Betriebs oder der Nichterbringung des Transportdienstes aus Gründen, die dem Unternehmen zuzuschreiben sind, ergreift das Unternehmen Maßnahmen und unterrichtet die Fahrgäste, um den Nutzern möglichst wenig Unannehmlichkeiten zu bereiten.

1.3 Teilnahme

  • Passagiere haben Zugang zu Informationen über die Website, den Fahrkartenschalter und die Geschäftsstellen des Unternehmens, wo Informationen und Änderungen zu den angebotenen Dienstleistungen veröffentlicht werden.
  • Der Passagier kann über das Callcenter einen direkten Kontakt mit dem Unternehmen herstellen. Das Callcenter unterstützt die Kunden bei der Auswahl ihrer Reiseroute, bietet logistische Informationen, erleichtert den Buchungsprozess und sammelt Vorschläge der Nutzer zu den angebotenen Dienstleistungen.
  • Das Unternehmen verpflichtet sich, diese Beziehung zu seinen Passagieren zu stärken, indem es in regelmäßigen Abständen Bewertungen und Vorschläge zu den erbrachten Dienstleistungen einholt, wie in Abschnitt II dieser Charta dargelegt.

1.4 Effizienz und Effektivität

  • Der gesamte organisatorische Prozess des Unternehmens ist darauf ausgerichtet, die Effizienz und Wirksamkeit der erbrachten Dienstleistungen zu verbessern; zu diesem Zweck werden die in Abschnitt II dieser Charta dargelegten Qualitätsindikatoren des Unternehmens verwendet.
  • Das Personal von Blu Navy trägt Uniformen und verfügt über Ausweise, damit die Passagiere das Personal sowohl an Bord als auch an Land leichter erkennen können.
  • Um das Vertrauensverhältnis zwischen den Passagieren und dem Unternehmen zu festigen, verhält sich das Personal höflich, professionell und ist bereit, auf die Bedürfnisse der Passagiere einzugehen, stets im Rahmen der Möglichkeiten und der Sicherheitsvorschriften an Bord.

1.5 Freie Auswahl

  • Der Zugriff auf Informationen wird durch moderne Kommunikationsmittel verbessert und gewährleistet, um den Passagieren die Auswahl zu erleichtern.
  • Das Unternehmen handelt auf den entsprechenden Märkten auf transparente Art und Weise und bietet, wenn möglich, Informationen über zusätzliche modale Lösungen für die gewünschten Strecken.

Vorstellung von Blu Navy

Blu Navy wurde 2010 mit dem Ziel gegründet, eine Verbindung mit Schiffen vom Typ RO/RO (Roll-on/Roll-off) für den Personen- und Autotransport von Piombino zur Insel Elba und umgekehrt zu schaffen.

Im Jahr 2010 unterzeichnete das Unternehmen eine wichtige Vereinbarung mit der Hotelierverband der Insel Elba, wodurch die Kunden zu Sondertarifen reisen können.

Seit dem Jahr 2013 ist der Hotelierverband der Insel Elba sowie die Gruppe Elba Sol Teil der Unternehmensstruktur. Das Unternehmen führt verschiedene Tarifvergünstigungen für Einwohner und Besitzer von Zweitwohnungen auf der Insel Elba ein, die bei den Elbanern auf große Zustimmung stoßen.

Im Jahr 2014 wurde Blu Navy öffentlich für seine Pünktlichkeit bei Verbindungen mit der Insel Elba gelobt. Durch die Teilnahme an den wichtigsten nationalen und internationalen Tourismusmessen werden große Investitionen in den gewerblichen Bereich getätigt.

Anfang 2015 wurde die M/S Acciarello gekauft und der Salon und die Bar des Schiffes vollkommen neu gestaltet. Das Unternehmen ist das erste, das mit der Figur der Hostess einen On-Board-Service für die Passagiere anbietet. Im selben Jahr verlegte das Unternehmen seinen Rechtssitz von Mailand auf die Insel Elba und änderte seine Firmenbezeichnung von Srl in SpA.

Seit 2015 hat Blu Navy beschlossen, ein Verfahren einzuführen, um die notwendigen Qualitätsstandards für ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld seiner Mitarbeiter/Seeleute und damit auch seiner Passagiere zu gewährleisten. Diese auf den gewerblichen Bereich und das gesamte Unternehmen ausgedehnten Verfahren bestätigen die Bemühungen, stets einen auf die Zufriedenheit der Passagiere ausgerichteten Service zu gewährleisten, den das Unternehmen weiterhin verfolgt.

Das Unternehmen hat sich verpflichtet, eine klare und formalisierte Unternehmenspolitik in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Qualität auf See und an Landeinzuführen.

2.1 Reiseziele und Flotte

Blu Navy ist im Seetransport von Personen und Fahrzeugen mit Ro/Ro-Fähren auf folgenden Strecken tätig:

Die Flotte von Blu Navy verfügt über zwei Fähren:

  • Piombino-Portoferraio (Insel Elba)

M/S „Acciarello“

Länge: 113 Meter

Breite: 18 Meter

Schiffsmasse: 4.996 tn

Passagiere: 800

Autos: 220

Geschwindigkeit: 16 Knoten

  • Santa Teresa di Gallura – Bonifacio (Sardinien – Korsika)

M/S „Ichnusa“

Länge: 65 Meter

Breite: 14 Meter Schiffsmasse: 2181tn Passagiere: 350

Autos: 50

Geschwindigkeit 15 Knoten

2.2 Soziales Engagement

Blu Navy ist sich seiner Verantwortung in diesen Bereichen bewusst und legt größten Wert auf Sicherheit und Umweltschutz.

Das Unternehmen legt fest, dass alle Tätigkeiten, die von seinem Personal an Land und an Bord der Schiffe ausgeführt werden, die nachstehend aufgeführten Unternehmensziele verfolgen:

  • Personenschäden und den Verlust von Menschenleben vermeiden;
  • Schutz der Umwelt, insbesondere Meeresschutz;
  • Aufrechterhaltung der besten technischen und betrieblichen Effizienz der Schiffe;
  • Die Schiffe und die Besatzungen vor den Folgen illegaler Praktiken schützen;
  • Sichere und effiziente Beförderung von Fahrgästen.2.3 Sicherheit

Das Unternehmen verfügt über das Handbuch des Seeverkehrsdienstes, das dazu dient, internationale Qualitätsstandards für das sichere Management und den Betrieb von Schiffen im Hinblick auf die Umwelt und die Vorsorge von Verschmutzung sowie die Sicherheit von Seeleuten und Passagieren zu erfüllen.

Das Handbuch beschreibt, wie die Unternehmenspolitik angewandt wird, und ist ein Nachschlagewerk für alle Mitarbeiter, die an den Tätigkeiten des Unternehmens beteiligt sind.

Die Qualität der angebotenen Dienstleistung

Das Unternehmen stellt die angebotene Dienstleistung und die Bedürfnisse der Passagiere in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit. Im Hinblick auf eine kontinuierliche Verbesserung werden neue, wettbewerbsfähige Qualitätsziele festgelegt.

3.1 Qualitätsfaktoren und -indikatoren / Standards

Um die erbrachten Dienstleistungen zu verbessern, hat das Unternehmen 10 Qualitätsfaktoren für die Darstellung des Qualitätsniveaus der erbrachten Dienstleistungen festgelegt, die es ab 2015 zu messen beabsichtigt.

Der Qualitätsfaktor ist ein wichtiger Aspekt für die Wahrnehmung der Qualität des Transportdienstes durch die Nutzer.

Die ermittelten Faktoren sind:

  1. Sicherheit der Reise
  2. Sicherheit von Personen und Eigentum des Reisenden
  3. Regelmäßigkeit des Schiffsverkehrs
  4. Sauberkeit und hygienische Bedingungen der Schiffe
  5. Reisekomfort
  6. Informationen für die Kunden
  7. Beziehungs- und Verhaltensaspekte des Personals mit dem Unternehmen
  8. Beschwerden
  9. Achtsamkeit der Umwelt
  10. Zusätzliche Dienstleistungen an Bord, sofern angeboten

Zusätzliche Dienstleistungen sind solche, die den Komfort der Benutzer verbessern sollen (Verteilung von Zeitungen an Bord und an den Schaltern, Übertragung von Nachrichten über Lautsprecher usw.)

Um die Überfahrt komfortabler zu gestalten, können einige Passagiersäle mit Fernsehern ausgestattet werden.

3.2 Überwachung von Qualitätsstandards

Befragungen unserer Fahrgäste (Befragungen zur Kundenzufriedenheit) spielen eine immer aktivere Rolle bei der Festlegung der Unternehmensstrategien und der Zuteilung der verfügbaren Ressourcen; insbesondere die systematische Erhebung und Überwachung der Kundenzufriedenheit wird folgendermaßen verstanden:

  • Ein Instrument zur Qualitätssteigerung der erbrachten Dienstleistungen im Hinblick auf eine kontinuierliche Verbesserung;
  • Ein Werkzeug, um Kundenanliegen sachlich zu erfassen.

Es liegt in unserem Interesse, regelmäßig einen Report über die Situation auf den von bedienten Strecken im Hinblick auf die Erfüllung der Qualitäts-/Funktionsanforderungen, die ein Unternehmen als Branchenführer qualifizieren, zu verfassen.

Dies setzt voraus, dass wir uns alle verpflichten, Umfragen zur Kundenzufriedenheit durchzuführen, die es ermöglichen, eine umfassende Studie zu erstellen.

Die Bewertung der Faktoren der erbrachten Qualität erfolgt durch eine Analyse der Unterlagen.

Das Monitoring vor Ort erfolgt hingegen durch das Personal, welches regelmäßig und gezielt Überprüfungen durchführt.

3.3 Vertraulichkeit und Datenschutz:

Blu Navy verpflichtet sich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen über den Schutz und die Vertraulichkeit von Kundendaten einzuhalten (Gesetzesdekret vom 30. Juni 2003 Nr. 196), indem das Unternehmen alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreift, um ihren Schutz und ihre Vertraulichkeit zu gewährleisten.

Die Beziehung zum Fahrgast

Seit 2010 bietet das Unternehmen Seetransportdienste auf den Strecken seines Zuständigkeitsbereichs an. Dank der fachlich kompetenten Arbeit der Besatzungen, dem freundlichen Verhalten des Personals und der erzielten Ergebnisse hat sich Blu Navy in der Region etabliert, und ist sowohl in Bezug auf seine Flotte als auch in den Beziehungen zu seinen Passagieren gewachsen.

Beim Kauf eines Tickets gehen der Passagier und das Unternehmen eine Beziehung ein, bei der es gegenseitige Rechte und Pflichten gibt.

Da der Kunde im Mittelpunkt steht, ist Blu Navy nicht nur um die Effizienz der Dienstleistungen bemüht, sondern auch darum, die Überfahrt so bequem und angenehm wie möglich zu gestalten.

Der Modernisierungsprozess der Flotte zielt auf die Verbesserung des Komfortsab:

  • Die Einrichtung von Lounges, in denen die Passagiere bequeme Sessel vorfinden;
  • Der Einsatz von Schiffen, die ein bequemes Ein- und Ausschiffen der Fahrzeuge gewährleisten.
  • Renovierung der Servicebereiche an Bord.

4.1 Rechte und Pflichten der Passagiere

Das Unternehmen ist bestrebt, im Rahmen seiner Möglichkeiten die folgenden Rechte des Passagiers zu schützen.

  • Sicherheit der Reise
  • Kontinuität des Dienstes
  • Transparenz bei Strecken und Tarifen;
  • Einhaltung der geplanten Zeiten bei günstigen Wetter- und Seebedingungen, mit Ausnahme von Ereignissen, die sich dem Einfluss des Unternehmens entziehen;
  • Hygiene und Sauberkeit der Schiffe;
  • Erkennbarkeit des Personals, das in direktem Kontakt mit der Öffentlichkeit steht;
  • Einhaltung des Rauchverbots auf den Schiffen.

Der Fluggast muss unter anderem folgende Pflichtenbeachten:

  • Ein gültiges Ticket mitführen;
  • Nur einen Sitzplatz belegen;
  • Plätze, die für Personen mit eingeschränkter Mobilität reserviert sind, dürfen nicht belegt werden;
  • Das Rauchverbot auf Schiffen einhalten;
  • Keine Schäden jeglicher Art am Schiff oder in den Lounges des Unternehmens verursachen;
  • Andere Reisende nicht durch unangemessenes Verhalten stören;
  • Keine Gegenstände transportieren, die als schädlich und gefährlich gelten;
  • Keine Alarmsignale oder Notrufeinrichtungen missbrauchen;
  • In keiner Weise die Reisesicherheit und das Serviceniveau beeinträchtigen;
  • Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen und die Sicherheitsvorschriften einhalten.

Dialogverfahren: Beschwerden, Rückerstattungen, besondere Einschiffungen

5.1 Um Informationen über Strecken, Dienstleistungen, Fahrpreisermäßigungen oder einfache Mitteilungen zu erfragen, stellt das Unternehmen den Nutzern die folgenden Kontaktinformationen zur Verfügung:

Call Center
Calata Italia 8 – 57037 Portoferraio (LI)
Call Center: +39 0565 269710 – Fax +39 0565 38674 –
[email protected]


5.2 Beschwerdeverfahren

Auf Wunsch kann der Passagier beim Unternehmen eine Beschwerde gemäß den geltenden Vorschriften einreichen.

5.3 Vollständige und teilweise Stornierung und Rückerstattung von Tickets

Das Ticket kann unter keinen Umständen gegen ein anderes Ticket mit einem anderen Zielort umgetauscht werden.

Zum Normaltarif ausgestellte Tickets können erstattet werden, wenn die Stornierung spätestens 24 Stunden vor der gebuchten Abfahrt erfolgt.

Die Rückerstattung muss beantragt werden:

  • an den Ticketschaltern des Schifffahrtsunternehms, für Fahrkarten, die an einem dieser Schalter oder auf der Website des Unternehmens (http://www.blunavytraghetti.com) gekauft wurden. In diesem Fall wird dem Passagier ein Formular zur Verfügung gestellt, das der Passagier ausfüllen und per E-Mail an [email protected] senden muss; das Schifffahrtsunternehmen erstattet anschließend per Banküberweisung;
  • Bei der Verkaufsstelle, bei der das Ticket gekauft wurde, wenn der Kauf über Reisebüros, Reiseveranstalter, nicht vom Schifffahrtsunternehmen verwaltete Verkaufsstellen und/oder andere Arten von Verkaufsstellen (einschließlich Websites, die nicht die Website des Schifffahrtsunternehmens sind) erfolgt ist. In diesem Fall erfolgt die Rückerstattung an den Passagier direkt durch den Händler.

Für die Rückerstattung von Tickets auf der Strecke Piombino-Portoferraio werden folgende Gebühren erhoben: 10 % Abzug für Tickets, die spätestens 30 Tage vor dem Abfahrtsdatum storniert werden; 20 % Abzug für Tickets, die spätestens 10 Tage vor dem Abfahrtsdatum storniert werden; 30 % Abzug für Tickets, die spätestens 48 Stunden vor der Abfahrtszeit storniert werden; 50 % Abzug für Tickets, spätestens 24 Stunden vor der Abfahrtszeit storniert werden.

Bei der Berechnung der oben genannten Gebühren ist der Betrag der Tickets ohne Buchungsgebühren zu verstehen.

Ab 24 (vierundzwanzig) Stunden vor der Abfahrt des Schiffes und bis zu einer Stunde vor der Abfahrt des Schiffes ist es möglich, die Stornierung der Fahrkarten zu beantragen, wobei der Fahrgast bei einer solchen Stornierung keinen Anspruch auf Rückerstattung oder andere Rechte und/oder Ansprüche hat.

Keine Rückerstattung wird gewährt, wenn:

  • Das Ticket zu einem nicht rückerstattbaren Preis ausgestellt wurde;
  • Der Passagier sich nicht rechtzeitig zur Einschiffung einfindet;
  • Das Ticket spätestens 24 Stunden vor der Abfahrt auf die oben genannte Weise storniert wurde.

Die Rechte, die sich aus dem Vertrag für die Beförderung von Personen auf See ergeben, verjähren gemäß den Bestimmungen des Schifffahrtsgesetzes.

Für die Rückerstattung von Tickets auf der StreckeSanta Teresa – Bonifacio  werden folgende Gebühren erhoben: 10 % Abzug für Tickets, die spätestens 10 Tage vor dem Abfahrtsdatum storniert werden; 30 % Abzug für Tickets, die spätestens 48 Stunden vor der Abfahrtszeit storniert werden; 50 % Abzug für Tickets, spätestens 12 Stunden vor der Abfahrtszeit storniert werden.

Ab 12 (zwölf) Stunden vor der Abfahrt des Schiffes und bis zu einer Stunde vor der Abfahrt des Schiffes ist es möglich, die Stornierung der Tickets zu beantragen, wobei der Fahrgast bei einer solchen Stornierung keinen Anspruch auf Rückerstattung oder andere Rechte und/oder Ansprüche hat.

Keine Rückerstattung wird gewährt, wenn:

  • Das Ticket zu einem nicht rückerstattbaren Preis ausgestellt wurde;
  • Der Passagier sich nicht rechtzeitig zur Einschiffung einfindet;
  • Das Ticket spätestens 12 Stunden vor der Abfahrt auf die oben genannte Weise storniert wurde.

Die Rechte, die sich aus dem Vertrag für die Beförderung von Personen auf See ergeben, verjähren gemäß den Bestimmungen des Schifffahrtsgesetzes.

Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen der geltenden Vorschriften wird die finanzielle Entschädigung, die das Unternehmen dem Fahrgast im Falle einer verspäteten Ankunft schuldet, im Verhältnis zu dem für das Ticket bezahlten Preis berechnet und gemäß der in Artikel Nr. 19 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 festgelegten Mindesthöhe garantiert. In jedem Fall und unbeschadet etwaiger anderer gesetzlicher Ausnahmen ist eine Entschädigung nicht geschuldet, wenn die Verspätung auf Wetterbedingungen zurückzuführen ist, die den sicheren Betrieb des Schiffes gefährden, oder auf außergewöhnliche Umstände, die die Durchführung des Transportdienstes behindern und die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen getroffen worden wären.

Anträge auf finanzielle Entschädigung von weniger als 6 Euro werden nicht akzeptiert, weder für Einzelkarten noch für Dauerkarten.

Sollte der Passagier einen Mangel oder eine Unregelmäßigkeit in der vom Unternehmen erbrachten Leistung feststellen, kann er sich schriftlich an die Schiffsleitung oder an das Unternehmen wenden. Unbeschadet der gesetzlichen Verjährungsfristen muss jeder Passagier, der ab der Einschiffung bis zum Ende Ausschiffung einen Unfall erleidet, diesen vor der endgültigen Ausschiffung der Schiffsleitung unter Angabe seiner persönlichen Daten melden.

5.4 Gebühren für Änderungen bei Fahrkarten zum Normaltarif:

Datums- und Zeitänderungen bei Fahrkarten zum Normaltarif werden akzeptiert, sofern sie vor Ablauf der Check-in-Frist (15 Minuten für Passagiere ohne Auto und 30 Minuten für Passagiere mit einem Begleitfahrzeug) beantragt werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und der Zahlung einer etwaigen Tarifdifferenz für unterschiedliche Saisonzeiten. Preisunterschiede zu Gunsten des Kunden aufgrund unterschiedlicher Saisonzeiten werden nicht erstattet. Bei Änderungen von Tickets, die am selben Tag ausgestellt wurden, werden keine Strafen erhoben. Änderungen sind nur im Rahmen der auf der Website des Schifffahrtunternehmens (http://www.blunavytraghetti.com) veröffentlichten Abfahrten zulässig. Bei bis zu zwei Änderungen pro Ticket werden keine Änderungsgebühren erhoben, jede weitere Änderung wird nur gegen Zahlung einer Pauschalgebühr von € 5,00 als Kostenerstattung akzeptiert (zusätzlich zur Zahlung etwaiger Differenzbeträge). Wird die Anzahl und der Typ der Passagiere und/oder der Fahrzeuge geändert, wird die Reservierung storniert, wobei Stornierungsgebühren anfallen; danach wird ein neues Ticket ausgestellt. Wenn für eine bestimmte Abfahrt eine Warteliste erstellt wird, werden Passagiere, die noch kein Ticket für nachfolgende Abfahrten haben, bevorzugt behandelt.

5.5 Transport von Tieren

Die Schiffe des Unternehmens sind aufgrund ihrer technischen Merkmale ausschließlich für die „Beförderung von Personen und Fahrzeugen“ bestimmt. Das Unternehmen hat keine Käfige und/oder andere Transportmittel für Tiere. Haustiere sind daher an Bord nur auf den Außendecks des Schiffes erlaubt. Die Beförderung von maximal einem Haustier, das den Passagier begleitet, ist daher unter folgenden Bedingungen zulässig, sofern ein entsprechendes Ticket erworben wird:

  • Ab der Einschiffung und bis zur Ausschiffung, d.h. für die gesamte Dauer der Reise, müssen Hunde einen Maulkorb tragen und angeleint sein oder alternativ in einer entsprechenden „Transportbox“ verbleiben, das vom Passagier verladen wird. Katzen müssen in einer „Transportbox“ und Vögel in einem Käfig transportiert werden.
  • Die Tiere müssen in so transportiert werden, dass sie keine Schäden oder Unannehmlichkeiten für andere Passagiere und/oder das Schiff verursachen.

Blindenhunde, die zur Unterstützung blinder Personen bestimmt sind, bezahlen kein Ticket und haben Zugang zu den Innenbereichen; soweit relevant, gelten die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 für Assistenzhunde für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, vor der Einschiffung eine Gesundheitsbescheinigung zu verlangen, die den guten Gesundheitszustand und die Impfungen des Tieres bestätigt. Bescheinigungen, deren Ausstellungsdatum mehr als 90 Tage vor dem Abreisedatum liegt, werden als ungültig betrachtet.

Der Unterhalt, die Verwahrung und die Pflege der Tiere während des Transports gehen zu Lasten und auf Risiko des Passagiers, und der Passagier ist verpflichtet, die diesbezüglich von den zuständigen Behörden vorgeschriebenen Hygienevorschriften einzuhalten. Der Fahrgast verpflichtet sich, das Unternehmen von jeglicher Haftung und/oder Belastung zu befreien, die aufgrund oder infolge der Nichteinhaltung der oben genannten Vorschriften und der einschlägigen Gesetze durch den Fahrgast entstehen können.

Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität

In Bezug auf den Begriff „Behinderung“ ist anzumerken, dass das Gesetzesdekret Nr. 52/2005 mit der Festlegung von Sicherheitsanforderungen für „Personen mit eingeschränkter Mobilität“ (im Folgenden PRM genannt) auf ein breiteres Konzept als das der bloßen Behinderung verweist, da als PRM alle Personen bezeichnet werden, die besondere Schwierigkeiten bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel haben, einschließlich älterer Menschen, Behinderter, Personen mit sensorischen Störungen und Rollstuhlfahrern sowie schwangere Frauen.

In diesem Zusammenhang hat die Marine von Blu zur Erleichterung der Mobilität von Passagieren mit Gehbehinderungen Verfahren eingeführt, die sicherstellen, dass das Personal ausreichend qualifiziert ist, um seine Aufgaben in Bezug auf Sicherheit und Gefahrenabwehr zu erfüllen.

In Übereinstimmung mit dem Rundschreiben 10/SM des Verkehrsministeriums und der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 weisen wir darauf hin, dass die Schiffe von BLU NAVY:

√ Spezielle Plätze für PRM haben

√ In Notfällen werden Sicherheitsinformationen über Lautsprecher angesagt;

√ Die Fluchtwege für die Evakuierung des Schiffes in einem Notfall sind durch entsprechende Schilder gekennzeichnet;

√ Der Zugang an Bord erfolgt über einen Aufzug und/oder einen Treppenlift und mit Hilfe des Bordpersonals.

√ Das Bordpersonal, das für die Unterstützung von PMR zuständig ist, ist speziell ausgebildet und dazu angewiesen, sowohl in normalen Situationen als auch bei möglichen Notfällen, Hilfe zu leisten. Diese Besatzungsmitglieder sind leicht an der Aufschrift „CREW“ auf dem Rücken der Uniform und an einem Abzeichen zu erkennen.

√ Blindenhunde sind erlaubt.

ANFORDERUNG VON ASSISTENZ

  • Behinderte Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität müssen dem Unternehmen bei der Reservierung oder beim Vorverkauf des Tickets ihre besonderen Bedürfnisse in Bezug auf Unterbringung, Sitzplätze, erforderliche Dienstleistungen oder das Mitführen medizinischer Geräte mitteilen.
  • Tickets können über das Call Center unter folgender Telefonnummer erworben werden +39 0565 269710 , dazu den Anweisungen folgen; oder sie können direkt am Ticketschalter im Abfahrtshafen gekauft werden. Der Kauf muss mindestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Hilfe benötigt wird, damit der Passagier seinen Bedarf rechtzeitig mitteilen kann.
  • Der Passagier erhält eine Bestätigung der Benachrichtigung, in der bei der Buchung gewünschten Form.

BEDINGUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG VON ASSISTENZ

  • Das Unternehmen muss mindestens 48 Stunden, bevor Hilfe benötigt wird, informiert werden.
  • Die Passagiere müssen sich 60 Minuten vor der veröffentlichten Einschiffung an dem dafür vorgesehenen Ort einfinden.
  • Der Passagier muss bei der Buchung oder beim Kauf des Fahrscheins im Voraus seine spezifischen Anforderungen angeben.
  • Wenn der Fahrgast von einem offiziellen Begleithund begleitet wird, wird dieser zusammen mit der Person untergebracht, sofern die Gesellschaft darüber informiert wird.

AUSNAHMEN UND WEITERE BEDINGUNGEN FÜR ASSISTENZ

  • Das Unternehmen kann die Annahme einer Buchung oder die Ausstellung eines Tickets verweigern: Um die Sicherheitsverpflichtungen zu erfüllen und wenn die Bauart des Schiffes für den Personentransport oder die Infrastruktur und Ausrüstung des Hafens, einschließlich der Hafenterminals, es unmöglich machen, die betreffende Person unter sicheren oder praktisch durchführbaren Bedingungen einzuschiffen, auszuschiffen oder zu befördern. In solchen Fällen wird sich das Unternehmen in angemessener Weise darum bemühen, der betreffenden Person eine akzeptable Alternative vorzuschlagen.
  • Wird der behinderten Person oder der Person mit eingeschränkter Mobilität, die im Besitz einer Buchung oder eines Tickets ist und die die Voraussetzungen für Hilfeleistung erfüllt hat, dennoch die Beförderung auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 verweigert, können er/sie und eine etwaige Begleitperson zwischen dem Anspruch auf Rückerstattung und einer alternativen Beförderung wählen. Das Recht, zwischen einer Rückreise und einer alternativen Beförderung zu wählen, setzt voraus, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
  • Gegebenenfalls kann das Unternehmen verlangen, dass eine behinderte Person oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität von einer anderen Person begleitet wird, die in der Lage ist, die erforderliche Hilfe zu leisten. Die Begleitperson wird kostenlos befördert.
  • In allen oben genannten Fällen wird das Unternehmen den Passagier unverzüglich über die Gründe informieren. Auf Antrag werden diese Gründe spätestens fünf Tage nach Antragsstellung der Person schriftlich mitgeteilt.

FORMEN DER ASSISTENZ 

Dem Passagier wird in der von ihm gewünschten Weise ein Treffpunkt mitgeteilt, an dem behinderte Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität ihre Ankunft anmelden und um Hilfe bitten können.

Die erforderliche Hilfe wird in den Häfen und an Bord der Schiffe, auch bei der Ein- und Ausschiffung, kostenlos geleistet.

SCHWANGERSCHAFT

Schwangere Frauen sind von der Nutzung des Transportdienstes nicht ausgeschlossen. Im Falle einer unkomplizierten Schwangerschaft muss nach dem 6. Schwangerschaftsmonat dem Schiffsoffizier auf Verlangen ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das spätestens 48 Stunden vor der Abfahrt ausgestellt wurde und die Reise genehmigt. Handelt es sich jedoch um eine komplizierte Schwangerschaft, muss die schwangere Passagierin ein ärztliches Attest vorlegen, das die Reise unabhängig von den Schwangerschaftsmonaten erlaubt.